Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung der nachfolgend näher beschriebenen Leistungen durch die RESI GmbH, Buchenweg 12, 66265 Heusweiler.
Im Rahmen der unter Einbeziehung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründeten Vertragsverhältnisse sind
RESI erbringt die Dienste in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung ausschließlich als internetgestützte Telemediendienste. RESI kann die Dienste fortentwickeln, insbesondere sie an geänderte gesetzliche Anforderungen und Anforderungen der Vertragspartner anpassen. Soweit eine Anpassung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen veranlasst ist, bedarf RESI hierzu nicht der Zustimmung des Vertragspartners und ist RESI verpflichtet, die Anpassung rechtzeitig vor dem Ende einer allenfalls gesetzlich bestimmten Übergangsfrist durchzuführen. Soweit RESI die Dienste an geänderte Anforderungen von Vertragspartnern anpasst, darf die Anpassung die Nutzbarkeit für die Vertragspartner, die eine Anpassung nicht verlangt haben, nicht beeinträchtigen.
Um eine Verbesserung des Service und eine Anpassung an technische Entwicklungen zu ermöglichen, ist RESI berechtigt, den Service zu ergänzen oder zu verändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen von RESI für den Benutzer zumutbar ist.
RESI gewährleistet nicht die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Dienste. Soweit jedoch die Dienste im Durchschnitt eines Monats zu weniger als 98 % der Zeit zwischen Montag und Sonntag, 05.00 bis 24.00 Uhr, verfügbar waren, kann der Vertragspartner den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen und stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Rechte zu.
RESI behält sich in einem zumutbaren Umfang zeitweilige Beschränkungen des Service durch Wartungsarbeiten und Weiterentwicklungen vor, soweit diese für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb erforderlich sind.
Die Entgelte für die Dienste sind in dem Preisblatt zur Leistungsbeschreibung niedergelegt. Eine Erhöhung der Entgelte ist, soweit sie nicht ausschließlich durch die Nutzung neuer, bei Vertragsschluss nicht im Leistungsumfang enthaltenen Dienste durch den Vertragspartner verursacht wird, nicht vor Ablauf des dem Jahr des Vertragsschlusses folgenden Jahres zulässig.
Die Entgelte für die Dienste sind quartalsweise im Voraus fällig.
Aufgrund des Vertrages kann der Vertragspartner den Benutzern die Nutzung der Dienste gestatten. Der Vertragspartner entscheidet selbst, wem und in welchem Umfang er die Nutzung der Dienste gestattet. Der Vertragspartner stellt im Verhältnis zu den Benutzern sicher, dass die Benutzer die Dienste nur vertragsgemäß nutzen. Der Vertrag vermittelt den Nutzern unmittelbare Ansprüche gegen die RESI nur, wo die AGB dies ausdrücklich bestimmen; die gesetzlichen Rechte der Benutzer, insbesondere in Ansehung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, bleiben unberührt.
Der Vertragspartner stellt RESI von allen begründeten Ansprüchen Dritter frei, die die Dritten aufgrund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung eines Benutzers im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste durch den Benutzer gegen RESI erheben, soweit die den Ansprüchen zugrundeliegenden Sachverhalte in den Verantwortungsbereich des Vertragspartners fallen.
Ist der Vertragspartner auf Grund geltender Datenschutzgesetze gegenüber einer Einzelperson, insbesondere einem Benutzer, verpflichtet, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu geben, wird RESI den Vertragspartner dabei unterstützen, diese Informationen bereit zu stellen, vorausgesetzt, der Vertragspartner hat RESI hierzu schriftlich aufgefordert und der Vertragspartner erstattet RESI die durch diese Unterstützung entstandenen angemessenen Kosten.
RESI haftet im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur wenn der Schaden durch RESI grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, ein Anspruch auf Schadensersatz nach dem Produkthaftungsgesetz besteht, auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verzug oder von RESI zu vertretender Unmöglichkeit beruht. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit von fremden Inhalten übernimmt RESI darüber hinaus keinerlei Gewähr. Die Haftung von RESI ist bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht bzw. einer vertragswesentlichen Pflicht auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Sollte ein nicht wesentlicher Teil dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung werden die Parteien eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck am nächsten kommt.
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.